Türschilder für Kanzleien - 5 wichtige Informationen für Anwälte
Ein Türschild am Eingang einer Kanzlei ist wie eine Visitenkarte in der Außenwelt. Ist das Kanzleischild informativ und optisch hochwertig gestaltet, hebt das das Vertrauen in die Kanzlei. Ein hochwertiges Außenschild weckt Interesse und steht stellvertretend für eine gepflegte, gut organisierte und moderne Kanzlei. Das Schild stellt Sie vor und liefert Ihren Mandanten wichtige Informationen.
Für die Berufsgruppen, die als Organ der Rechtspflege auftreten - Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater, ist es Pflicht, ein Kanzleischild zu haben. Es ist vorgeschrieben, dass ein Kanzleischild in Form und Inhalt in erster Linie der Information und nicht der Werbung dienen soll. Darum sollte das Türschild informativ und schlicht gestaltet werden. Was die Größe und das Design anbetrifft, gibt es keine speziellen Einschränkungen, aber das Schild sollte keinen rein werbenden Charakter haben.
1. Angaben auf einem Kanzleischild
Den Knotenpunkt jedes Kanzlei-Türschilds bilden Ihr Nachname und der Kanzleiname. Für Kanzleien, die zum Beispiel ausschließlich online beraten, sind diese Angaben ausreichend.

Wenn Sie sich auf den Empfang der Mandanten in Ihren Räumlichkeiten orientieren, können zusätzliche Informationen wie das Kanzlei-Logo, Schwerpunkte, Öffnungszeiten und Kontaktdaten auf dem Kanzlei Schild untergebracht werden.
Ein einprägsames Logo erhöht den Wiedererkennungswert der Kanzlei.
Die Angabe des Vornamens hilft dabei, Verwechslungen zu vermeiden.
Informationen zu Fachqualifikationen, Titeln und fachlichen Schwerpunkten erleichtern den zukünftigen Mandanten, einen kompetenten Berater für ihre Belange zu finden.
Die Angabe von Telefonnummer oder Öffnungszeiten sollte man sich gut überlegen. Wenn sich diese mit der Zeit ändern, ist der Druck im Kanzleischild auszuwechseln.
Wenn die Kanzlei ihren Eingang nicht gleich an der Straße hat oder sich in einem größeren Gebäude befindet, sind Hinweise auf dem Schild wie „Eingang um die Ecke“ oder „Eingang im 3. Stock“ hilfreich.
2. Größe und Anzahl der Kanzlei-Schilder
Kanzlei Schilder unterliegen keinen rechtlichen Vorschriften. Der Hausbesitzer, an dessen Haus das Schild befestigt wird, hat ein allerdings ein Mitspracherecht und darf entscheiden, wie groß das Kanzleischild sein darf oder muss.
Die Daten auf dem Türschild sollten in ausreichend großer und gut lesbarer Schrift angebracht werden. Die Lesbarkeit ist dabei wichtiger als die Informationsfülle. Wird vom Vermieter lediglich ein kleines Türschild gestattet, ist es besser wenige Angaben in einer größeren Schrift darauf zu drucken.
Es gibt keine bestimmte Vorschrift dafür, wie viele Kanzleischilder benötigt werden - das hängt von jedem konkreten Fall ab. In der Regel genügen ein Außenschild und ein Türschild an der Kanzlei-Tür. In großen Gebäuden sind manchmal vier Schilder notwendig: Ein zusätzliches Schild im Hausflur und eins im Fahrstuhl.
3. Materialien für die Schilderherstellung
Es ist ärgerlich, wenn ein Türschild bereits nach wenigen Monaten Spuren von Verwitterung zeigt. Um das zu vermeiden, muss ein passendes Material für das Außenschild ausgewählt werden. Die gängigsten Materialien für die Schilder sind:
- Glas wird bedruckt oder beklebt, ist edel, witterungsbeständig und langlebig, jedoch bruchgefährdet.
- Acrylglas- bzw. PLEXIGLAS (R) ist bruchsicher und leichter. Acryl-Kanzleischilder sind UV-resistent und wetterbeständig. Dank der Kantenpolierung entstehen eine gewisse Brillanz und eine optisch feine, hochwertige Wirkung. Edle Optik vom Echtglas und dabei bruchsicher - das macht die Acrylglasschilder sehr beliebt.
- Unser Tipp: Besonders hochwertig wirken spezielle Acrylglas-Schilder, so genannte Doppelglas-Schilder. Sie bestehen aus zwei polierten Acrylglas-Scheiben und weisen eine noch edlere Optik auf. Hinzu kommt noch, dass diese Türschilder wiederverwendbar sind, da das Wechseln der inneren Beschriftung dank der Sandwich-Bauweise jederzeit möglich ist. Die Doppelglas-Schilder können in einem klassischen weiß hinterlegten Design oder in einer satinierten Milchglas-Optik angefertigt werden.
- Metalle wie Edelstahl oder Messing können graviert, im Siebdruck bedruckt oder mit Folie beklebt werden. Die Oberfläche kann glänzend poliert oder matt gebürstet verarbeitet werden. Die Edelstahlschilder und Messingschilder sind klassisch, zeitlos und nobel in ihrer Wirkung. Insbesondere in Verbindung mit einer Gravur bringen sie die Seriosität einer Kanzlei zum Ausdruck. Diese Türschilder sind wetterfest und sowohl für Innen, als auch für Außen geeignet, sind jedoch schwer vom Gewicht. Entscheidet man sich für die Gravur anstatt den Druck, ist man in der Farbauswahl sehr beschränkt.
- Aluverbundplatten sind leicht und stabil, daher passen sie vor allem für sehr große Schilder. Dieses Material gewährleistet einen langfristigen Außeneinsatz. Die Aluverbundplatten haben jedoch einen Nachteil: Sie wirken schlicht und sind eher unauffällig.
- Polystyrol ist ein durchsichtiger, robuster und sehr leichter Kunststoff. Er ist jedoch schlagempfindlich, neigt zur Rissbildung und reagiert empfindlich auf UV-Licht. Dieses Material darf nur für kurze Zeit außen eingesetzt werden.
- Ähnlich verhält sich die Hartschaumplatte Polyvinylchlorid oder PVC. Zwar sind PVC-Schilder witterungsbeständig, dies allerdings nur zeitlich beschränkt je nach Materialstärke. Dieser Kunststoff eignet sich eher für kurzfristige Informationen dort, wo es nicht auf die schöne Optik ankommt.
4. Design der Türschilder und Anforderungen an den Druck
Das komplette Kanzleischild sollte optisch professionell und angenehm wirken. Bei der Wahl der Farben, der Schriftgröße usw. ist es empfehlenswert, sich an die Gestaltung der Kanzlei-Druckunterlagen zu orientieren. Alle Kommunikationsmittel Ihrer Kanzleipraxis inkl. die Kanzlei-Webseite, sollten stilistisch einheitlich aussehen und als wiedererkennbar wahrgenommen werden.

Die Innenraumschilder können je nach Zweck unterschiedlich gestaltet werden. Die klassischen Türschilder sollten ihre direkte - informative - Funktion erfüllen.
Die Wegweiser zu den Kanzlei-Räumlichkeiten sollten eine leichte Orientierung der Mandanten ermöglichen und hilfreiche Hinweise enthalten.
Darüber hinaus können die Kanzlei-Wandschilder auch dem Ambiente dienen.
An die Druckart für Innenraum-Schilder werden keine speziellen Anforderungen gestellt, es kann auch Digitaldruck auf Papier sein.
Als Schildmaterial kann z.B. Polycarbonat oder Acrylglas ausgewählt werden.
Im Onlineshop eLook.shop finden Sie einige guten Modelle für Innenraum-Türschilder.
Im Außenbereich spielt für die Kanzleischilder die langfristige Haltbarkeit eine wichtige Rolle. Diese Aufgabe erfüllen UV-Direktdruck oder Digitaldruck auf eine spezielle wetterfeste Hochleistungsfolie. Die Wasserbeständigkeit gewährleistet den Druckschutz vor Regen und Schnee und lässt die Beschriftung im Kanzleischild über viele Jahre glänzen. Als Schildmaterial für den Außenbereich eignen sich optimalerweise Acrylglas, Edelstahl oder Messing.
5. Befestigung der Kanzleischilder
Die meisten Kanzleischilder werden an Fassaden mit Wandabstandshaltern oder Quer-Schilderhaltern befestigt. Die Befestigung erfolgt mit Schrauben, je nach Untergrund kommen zusätzliche Dübel zum Gebrauch. Unsere Empfehlung: Die Abstandhalter aus verchromtem Messing oder Edelstahl unterstreichen die edle Optik des Schildes und sorgen für einen rundum professionellen Eindruck.