Anwaltswerbung: Tipps vom Online Marketing Profi
Der anhaltende Zustrom von Junganwälten sowie die Erfordernisse des digitalen Zeitalters führen zu einem stark umkämpften Markt des Rechtsanwaltsstandes. Auf der Suche nach dem passenden Anwalt wäre eine Anwaltswerbung mit umfassenden Informationen über Aufgabengebiete und individuelle Fähigkeiten durchaus im Sinne der Verbraucher.

Doch althergebrachte Konventionen bremsen die Liberalisierung bei Marketing und Werbung aus.
Trotzdem ist es möglich, dass Anwälte und ihre Kanzleien sich gut sichtbar offline und auch online präsentieren können.
Schließlich suchen zahlreiche potentielle Mandanten heutzutage im Internet nach dem Anwalt ihrer Wahl.
In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die vergangene und aktuelle Situation der Anwaltswerbung und erfahren, wie Anwälte mit professioneller Unterstützung Mandatsanfragen über das Internet generieren können.
Inhalte dieser Seite
1. Anwaltswerbung einst und jetzt
2. Die Anwaltswerbung - rechtliche Hintergründe
2.1. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
2.2. Wettbewerbsrecht
3. Werbung für den Rechtsanwalt: Was ist erlaubt und was nicht?
3.1. Anwaltswerbung - Was ist erlaubt?
3.2. Welche Arten der Anwaltswerbung sind verboten?
4. Kanzlei-Offline-Marketing
5. Kanzlei-Online-Marketing
5.1. Suchmaschinenoptimierung - (SEO)
5.2. Der Kanzleiblog: Werbung für den Anwalt
5.3. Google-Ads-Kampagnen
5.4. Branchenlinks und Google My Business
6. Professionelle Anwaltswerbung mit WebTiger Pro
1. Anwaltswerbung einst und jetzt
Bis zum Jahr 1987 bestand ein generelles Werbeverbot für Anwälte in Deutschland. Die Begründungen für dieses Verbot haben sich im Laufe der Zeit jedoch stark verändert und spiegeln die gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen wider.
Im 20. Jahrhundert lag der Hauptgrund für das Werbeverbot darin, das Volk durch Werbung nicht "zu Rechtsstreitigkeiten unnötig aufzustacheln". Man wollte verhindern, dass durch anwaltliche Werbung eine Eskalation von Streitigkeiten gefördert wird.
Diese restriktive Haltung spiegelte eine tief verwurzelte Skepsis gegenüber der Kommerzialisierung des Rechtsberufs wider. Anwälte sollten als unabhängige und unparteiische Berater wahrgenommen werden, deren Dienste nicht durch aggressive Werbung angepriesen werden.
In den darauffolgenden Jahrzehnten verschob sich die Argumentation. Werbung für Anwälte wurde als standeswidrig betrachtet und damit als unvereinbar mit den ethischen und beruflichen Standards der Anwaltschaft. Diese Sichtweise stützte sich auf die Vorstellung, dass anwaltliche Werbung die Würde des Berufsstands untergraben könnte und zu einer ungebührlichen Wettbewerbssituation führen würde.
1987 markierte einen bedeutenden Wendepunkt. In diesem Jahr entschied das Bundesverfassungsgericht, dass standesrechtliche Überlegungen als Entscheidungsgrundlage für das anwaltliche Berufsrecht nicht länger zulässig seien.
Diese Entscheidung leitete einen umfassenden Liberalisierungsprozess ein, der bis heute andauert und die Art und Weise, wie Anwälte ihre Dienstleistungen anbieten und präsentieren, grundlegend verändert hat. Der Liberalisierungsprozess ist dynamisch und seine zukünftige Entwicklung ist kaum absehbar.
Heute stehen Anwälte vor der Herausforderung, aktiv an der Gestaltung der Außendarstellung ihres Berufsstandes mitzuwirken. Sie müssen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben entscheiden, wie anwaltliche Werbung künftig aussehen soll.
Dieser Prozess erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen den berufsethischen Anforderungen und den Möglichkeiten moderner Marketingstrategien. Die Anwaltschaft ist gefordert, ein Gleichgewicht zu finden, das sowohl die Integrität des Berufsstandes wahrt als auch den Anforderungen einer zunehmend wettbewerbsorientierten und digitalen Welt gerecht wird.
2. Die Anwaltswerbung - rechtliche Hintergründe
Die derzeitigen Einschränkungen der Werbung für Rechtsanwälte basieren auf einem speziellen Verhaltenskodex, der dem Berufsstand der Anwälte auferlegt ist und von den Anwaltskammern überwacht wird. Diese Regelungen sollen die Unabhängigkeit und Reputation des Anwaltsstandes als Rechtspflegeinstitution stärken und Klienten vor rein umsatzorientierter Werbung schützen.
2.1. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Die BRAO und BORA definieren den rechtlichen Rahmen für die Werbung von Anwälten.
In den §§ 6 bis 10 BORA wird klargestellt, dass Anwaltswerbung sachlich und informativ sein muss, während überwiegend umsatzorientierte Werbung untersagt ist.
Gemäß § 43b BRAO in Verbindung mit §§ 6-10 BORA muss die Werbung eines Anwalts objektiv über seine berufliche Tätigkeit informieren und darf nicht direkt auf die Erteilung eines bestimmten Auftrags abzielen.
2.2. Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht muss Anwalt bei seiner Werbung die Grundsätze von Wahrheit, Korrektheit und Klarheit beachten. Marktschreierische Anpreisungen, irreführende Aussagen oder vergleichende Werbung sind verboten und werden von Anwaltsverbänden oder den Rechtsanwaltskammern sanktioniert.
Finden Sie in nur 2-3 Minuten heraus, wie Sie mit unserer Hilfe über das Internet neue und hochwertige Mandatsanfragen gewinnen können.
Jetzt den kurzen Fragebogen ausfüllen!
Um heraus zu finden, ob wir Ihnen dabei helfen können, neue und hochwertige Mandatsanfragen zu gewinnen, haben wir einen kurzen Fragebogen entwickelt. Nehmen Sie sich am besten jetzt kurz Zeit, um diesen aus zu füllen!
3. Werbung für den Rechtsanwalt: Was ist erlaubt und was nicht?
Sie sehen: Die Einhaltung der Werbevorschriften ist für Rechtsanwälte essenziell!
3.1. Anwaltswerbung - Was ist erlaubt?
Grundsätzlich ist die Veröffentlichung von Tätigkeitsschwerpunkten eines Anwalts rechtlich zulässig. § 43b BRAO besagt: "Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie sachlich über die berufliche Tätigkeit informiert und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist."
§ 6 BORA führt weiter aus:
- Anwälte dürfen über ihre Dienstleistungen und ihre Person informieren, solange die Angaben sachlich und berufsbezogen sind.
- Die Angabe von Erfolgs- und Umsatzzahlen ist unzulässig, wenn sie irreführend ist. Hinweise auf Mandate und Mandantschaft sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung zulässig.
- Anwälte dürfen nicht daran mitwirken, dass Dritte für sie Werbung betreiben, die ihnen selbst verboten ist.
Die Veröffentlichung von Umsatz- oder anderen Erfolgskennzahlen ist nur erlaubt, wenn keine Missinterpretationen möglich sind. Referenzen früherer Mandate dürfen nur mit Zustimmung der Mandanten veröffentlicht werden.
3.2. Welche Arten der Anwaltswerbung sind verboten?
Unzulässig sind Angaben, die hinsichtlich des Aufgabenbereiches des Anwalts irreführend sein können. Es muss klar sein, ob es sich um einen Tätigkeitsschwerpunkt oder um einen Fachanwalt handelt.

Ebenso verboten sind übergroße und farblich auffällige Zeitungsanzeigen oder Anzeigen, die hauptsächlich aus dem Bild des Anwalts bestehen.
Werbung, die das Ziel verfolgt, ein bestimmtes Mandat zu erhalten, ist ebenfalls untersagt. Rechtsanwälte dürfen nicht an der Umgehung der ihnen auferlegten Werbeverbote durch Dritte mitwirken.
Jede Form von Marketing oder Werbung, die dem Ansehen des Berufsstandes schadet, ist nicht erlaubt. Die Wahl der Mittel und die Art der Werbedarstellung sind dabei von zentraler Bedeutung.
4. Kanzlei-Offline-Marketing
Innerhalb der rechtlichen Vorgaben und der Bestimmungen seiner Berufsvertretung stehen dem Anwalt sämtliche gängigen Werbemöglichkeiten offen. Dies ermöglicht es ihm, seine Kanzlei effektiv und zielgerichtet zu vermarkten, um potenzielle Mandanten auf sich aufmerksam zu machen. Zu den klassischen Werbemitteln gehören unter anderem:
- Kanzleipapier und Kanzleischilder, die nicht nur der Identifikation der Kanzlei dienen, sondern auch Professionalität und Seriosität ausstrahlen.
- Visitenkarten, die bei persönlichen Treffen oder auf Veranstaltungen überreicht werden können, um einen bleibenden Eindruck zu hinterlassen und den Kontakt zu erleichtern.
- Fachanwaltsbezeichnungen, die besondere Qualifikationen und Spezialisierungen hervorheben und somit das Vertrauen der Mandanten stärken.
Neben diesen traditionellen Methoden spielt die Anpassung an die digitale Welt eine immer wichtigere Rolle. Moderne Logos, die visuell ansprechend und leicht wiedererkennbar sind, tragen wesentlich zur Markenbildung bei.
Typografische Effekte können die Aufmerksamkeit auf bestimmte Informationen lenken und die Lesbarkeit verbessern. Auch Kanzlei-Slogans, die prägnant und einprägsam formuliert sind, können das Profil der Kanzlei schärfen und ihre Alleinstellungsmerkmale betonen.
In der digitalen Social-Media-Welt, die durch ihre Schnelligkeit und Reichweite besticht, bieten sich zusätzliche Chancen zur positiven Außendarstellung der betreffenden Anwaltskanzlei. Hier können durch gezielte Beiträge, informative Inhalte und regelmäßige Interaktionen mit der Zielgruppe Vertrauen aufgebaut und die Bekanntheit gesteigert werden.
Eine gut durchdachte Online-Präsenz, inklusive einer ansprechenden Website und aktiven Social-Media-Profilen, ist daher für moderne Anwaltskanzleien unerlässlich. So können sie sich optimal positionieren und von den vielfältigen Möglichkeiten der digitalen Werbung profitieren.
5. Kanzlei-Online-Marketing
Grundlage einer erfolgreichen Online-Werbung ist eine seriöse, informative und in den Suchergebnissen von Google gut sichtbare Internetpräsenz. Diese sollte bei kalkulierbaren Kosten umfassend und ansprechend über die anwaltlichen Leistungen informieren. Ein solcher Online-Auftritt muss stets aktuell gehalten werden und weltweit abrufbar sein, um die größtmögliche Reichweite zu erzielen.
Die Kanzlei Website ist demnach das Aushängeschild des Anwalts!
Durch professionelle, erprobte und wirksame Online-Marketingmaßnahmen, die in Verbindung mit der Kanzlei-Website stehen, kann eine nachweisbare Anzahl zusätzlicher Mandate generiert werden. Diese Maßnahmen umfassen Suchmaschinenoptimierung (SEO), bezahlte Werbekampagnen (SEA), Social Media Marketing und Content-Marketing. Diese gezielten Strategien sorgen nicht nur für eine höhere Sichtbarkeit in den Suchmaschinen, sondern auch für eine bessere Platzierung bei relevanten Suchanfragen.
Eine gut durchdachte Online-Marketingstrategie führt somit zu einer nachhaltigen Steigerung des Kanzlei-Umsatzes. Indem die Kanzlei in ihrer Online-Präsenz kontinuierlich relevante und hochwertige Inhalte bereitstellt, können potenzielle Mandanten gezielt angesprochen und überzeugt werden.
Langfristig kann durch diese Maßnahmen nicht nur die Mandantenbasis erweitert, sondern auch die Marktposition der Kanzlei gestärkt werden. Eine effektive Online-Präsenz ist daher ein unverzichtbarer Bestandteil des modernen Kanzleimarketings.
Benötigen Sie professionelle Unterstützung im Bereich Kanzlei-Online-Marketing? Dann schreiben Sie an hallo@webtiger-pro.de oder rufen Sie uns an unter 030/814581620.
5.1. Suchmaschinenoptimierung - (SEO)
Wie bereits erwähnt, ist es für Anwälte enorm wichtig, mit ihren Dienstleistungen in den Google-Suchergebnissen an vorderster Stelle eingeblendet und dadurch von potenziellen Mandanten im Netz gefunden zu werden. Der Weg dorthin führt über professionelles SEO.
- Aussagekräftiger und keyword-optimierter Content, der im Kontext mit dem Leistungsangebot des Anwalts stehen, erhöht die
- Reputation der anwaltlichen Internetpräsenz bei Google,
- hochwertige Backlinks sorgen ergänzend für ein gutes Ranking in den Ergebnislisten der Suchmaschine,
- Eine schnelle und fehlerfreie Webseite ist ein Muss für Google und
- durchdachte und effiziente Google Ads Anzeigen komplettieren die Vorteile der Suchmaschinenoptimierung.
5.2. Der Kanzleiblog: Werbung für den Anwalt
Ein Kanzlei-Blog dient als effektiver Kommunikationskanal zur Öffentlichkeit und bietet die Möglichkeit, mit minimalem Aufwand interessante und relevante Inhalte zu publizieren. Dadurch können potenzielle Mandanten auf die Kanzlei aufmerksam gemacht werden.
Es ist entscheidend, dass die veröffentlichten Informationen regelmäßig aktualisiert und umfassend sind, um den Lesern stets aktuellen und relevanten Mehrwert zu bieten. Indem die Inhalte individuell auf die Bedürfnisse und Interessen der Zielgruppe zugeschnitten werden, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, das Interesse der Leser zu wecken und ihre Bindung an die Kanzlei zu stärken.
Ein gut geführter Blog kann somit ein wertvolles Instrument zur Mandantengewinnung und -bindung darstellen.
5.3. Google-Ads-Kampagnen
Der Erfolg von Suchmaschinenoptimierungsmaßnahmen, der sich in Spitzenplatzierungen bei relevanten Suchanfragen widerspiegelt, kann durch strategisch platzierte und sorgfältig erstellte Google Ads Anzeigen signifikant gesteigert werden.
Durch die Kombination von SEO und gezieltem Einsatz von Ads Anzeigen entsteht eine Synergie, die nicht nur die Sichtbarkeit erhöht, sondern auch die Klickrate und letztlich die Konversionsrate verbessert.
Eine durchdachte Ads-Kampagne ermöglicht es, gezielt auf bestimmte Keywords abzuzielen und damit die Reichweite zu maximieren. Diese integrative Herangehensweise führt zu einer umfassenderen Online-Präsenz und unterstützt langfristig die Marketingziele, indem sie sowohl organischen als auch bezahlten Traffic effektiv nutzt.
5.4. Branchenlinks und Google My Business
Für die Reichweite, Bekanntheit und Reputation einer Kanzlei-Website sind hochwertige Branchenlinks von entscheidender Bedeutung. Diese Verlinkungen von Verbänden, renommierten Fachzeitschriften oder bekannten Messen auf die Kanzleihomepage erhöhen nicht nur die Sichtbarkeit in den Suchmaschinenergebnissen, sondern tragen auch zur Vertrauensbildung bei potenziellen Mandanten bei.

Einträge in etablierten Branchenverzeichnissen, wie zum Beispiel in juristischen Netzwerken oder Verzeichnissen von Anwaltskammern, verbessern ebenfalls die Sichtbarkeit der Kanzlei auf Google.
Diese Einträge sorgen dafür, dass die Kanzlei bei relevanten Suchanfragen häufiger gefunden wird und sich dadurch neue Mandatsanfragen ergeben können.
Darüber hinaus spielt ein kostenloses Kanzleiprofil auf Google MyBusiness eine zentrale Rolle bei der Mandantenakquise. Ein gut gepflegtes MyBusiness-Profil, das regelmäßig aktualisiert wird und aussagekräftige Informationen zur Kanzlei enthält, erhöht die Chancen, in den lokalen Suchergebnissen prominent platziert zu werden.
Die Integration von Google Analytics ermöglicht es, wertvolle Einblicke in das Besucherverhalten zu gewinnen und die Wirksamkeit der Online-Marketing-Maßnahmen zu messen. Die Verknüpfung mit YouTube bietet zudem die Möglichkeit, durch informative und ansprechende Videos die Kanzlei und ihre Dienstleistungen einem breiteren Publikum vorzustellen.
Insgesamt ist die strategische Nutzung dieser verschiedenen Online-Marketing-Tools und Verzeichnisse ein wesentlicher Faktor für den nachhaltigen Erfolg einer Kanzlei im digitalen Zeitalter. Durch eine gezielte und kontinuierliche Optimierung der Online-Präsenz kann die Kanzlei ihre Sichtbarkeit erhöhen, neue Mandanten gewinnen und ihre Reputation langfristig stärken.
6. Professionelle Anwaltswerbung mit WebTiger Pro
Die Anwaltswerbung hat sich von einem strikten Verbot zu einem wichtigen Instrument zur Mandantengewinnung entwickelt. Trotz rechtlicher Rahmenbedingungen, die Sachlichkeit und Wahrheit in den Vordergrund stellen, eröffnet die Digitalisierung neue Möglichkeiten.
Online-Marketingstrategien wie SEO, Google Ads und Social Media sind essenziell, um sich im Wettbewerb zu behaupten. Professionelle Unterstützung kann helfen, diese Strategien effektiv umzusetzen und die Sichtbarkeit zu erhöhen. Ein ausgewogenes Marketing, das ethische Standards und moderne Methoden vereint, ist für Anwaltskanzleien heute unerlässlich.
Sie möchten mehr über Anwaltswerbung wissen oder wollen, dass Ihre Kanzlei besser in Google gefunden wird?
Gerne helfen wir Ihnen dabei! Setzen Sie auf die Erfahrung und Qualität von WebTiger Pro.
Bildquellennachweis: © Bild 1: denisismagilov, Bild 2: trueffelpix, Bild 3: denisismagilov / panthermedia.net